Die Meldung muss Folgendes betreffen:
- ein Verbrechen oder eine Straftat,
- eine Bedrohung oder Beeinträchtigung des Allgemeininteresses,
- einen Verstoß oder den Versuch der Verschleierung eines Verstoßes gegen eine internationale Verpflichtung, die von Deutschland ordnungsgemäß ratifiziert oder genehmigt wurde, oder gegen eine einseitige Handlung einer internationalen Organisation, die auf der Grundlage einer solchen Verpflichtung vorgenommen wurde,
- Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder das Recht der Europäischen Union oder der Versuch, einen solchen Verstoß zu verschleiern
- Nichteinhaltung der in der Charta, dem Ethikkodex oder dem Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung der Gruppe niedergelegten Grundsätze,
- Verletzung der Grundfreiheiten.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass kommerzielle Beschwerden oder Anfragen in Bezug auf den Einsatz eines Technikers nicht im Rahmen dieses Instruments bearbeitet werden.
Ihre Erklärung muss in gutem Glauben und ohne finanzielle Gegenleistung erfolgen. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Schritt, der Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.
Daher ist es wichtig, den Wahrheitsgehalt der beobachteten Tatsachen und der gemachten Äußerungen sorgfältig zu prüfen, um zu vermeiden, dass sie als verleumderisch angesehen werden.